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Internationale Arbeitsorganisation ArtikelDie Internationale Arbeitsorganisation IAO (International Labour Organization, ILO) war ursprünglich eine ständige Einrichtung des Völkerbundes mit dem Absicht der Sicherung des Weltfriedens auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit. Die IAO begann ihre Tätigkeit am 11.04 1919 in Versailles. Seit dem 14.12 1946 ist sie eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und hat ihren Sitz in Genf. Die IAO hat 177 Mitglieder.
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- Internationale Arbeitskonferenz (International Labour Conference): Tritt einmal jährlich in Genf zusammen, beschließt Rechtsakten und das Budget der IAO. In dem höchsten Organ der IAO hat jeder Mitgliedsstaat vier Delegierte, davon zwei Vertreter der Regierung und je einem Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen .
- Verwaltungsrat (Governing Body): Die Exekutive der IAO besteht aus 56 Vertretern (und ebensovielen Stellvertretern und trifft sich dreimal jährlich. Auch hier ist das Verhältnis der Vertreter 2:1:1. Zehn der 28 Regierungssitze werden permanent durch zehn Staaten "grosser industrieller Bedeutung" gehalten (Brasilien, China, Frankreich, Deutschland, Indien, Italien, Japan, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten), die restlichen 14 werden alle drei Jahre gewählt. Die Vertreter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen werden in persönlicher Kapazität gewählt.
- Internationales Arbeitsamt (International Labour Office): Übernimmt die Funktion eines Sekretariates und führt unter anderem regelmäßige Statistiken über die Arbeitsmarkt- und arbeitsrechtliche Situation in den Mitgliedsländern.
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Die IAO arbeitet rechtsverbindliche Übereinkommen (Conventions) sowie Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten aus. Davon werden verschiedene Gebiete des Arbeitsrechtes betroffen: Standards für den Mutterschutz, Schutz von temporären Angestellten, Altersgrenzen für bestimmte Arbeiten, etcetera. Insgesamt existieren bis heute 185 Übereinkommen und 194 Empfehlungen.
Mitglieder müssen die IAO über die Umsetzung der von ihnen ratifizierten Übereinkommen sowie über den Stand ihrer nationalen Gesetzgebung in Bezug auf das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz regelmäßig Bericht erstatten.
Siehe auch: Portal Vereinte Nationen, UN Global Compact
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